ARGE Fokusforum 2021

Kurzes Review zur Veranstaltung vom 19.10.2021

Eingangs herzlichen Dank für die zahlreiche Teilnahme am Fokusforum und das Interesse am Thema der Einschulung von Zivildienstleistenden in Rechte in Pflichten. Es folgt eine kurze Zusammenfassung:

  • Vorgesetzte werden gebeten, die Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung des Ausbildungsmoduls (E-Learning für Vorgesetzte) an das Amt der Tiroler Landesregierung (katschutz@tirol.gv.at) – soweit noch nicht geschehen – zu übermitteln. Gleichzeitig wird es im Kalenderjahr 2022 allgemein notwendig sein, das Ausbildungsmodul ob der befristeten dreijährigen Gültigkeit zu wiederholen und erneut zu übermitteln.
  • Rechtzeitige Übermittlung der Bedarfsmeldung für das Folgejahr: Die jährliche Bedarfsmeldung bildet eine bindende Grundlage für die Zuweisung von Zivildienstleistenden durch die ZISA und deshalb ist eine nachträgliche bzw. unterjährige Änderung der Zuweisungsmonate nicht möglich. Bei fehlender Bedarfsmeldung über drei Jahre hinaus, hat der Landeshauptmann (als Behörde) den Widerruf der genehmigten Plätze zu veranlassen.
  • Teiltaugliche Zivildienstleistende: Auf die E-Mail der ZISA vom 09.09.2021 wird verwiesen, mit dem Beisatz, dass teiltaugliche Zivildienstleistende keine „Problem“-ZDL sind, sondern über leichte körperliche Einschränkungen verfügen.
  • COVID-19-Fragestellungen: Die aktuelle Vorgangsweise wird in Erinnerung gerufen (keine allgemeine Impfpflicht; Bei Erkrankung und Absonderung fließen die Tage des Ausfalles in die 24-Tage-Krankenstandsregel ein, außer der ZDL hat sich nachweislich in der Einrichtung bzw. während der Verrichtung seiner Tätigkeit in der Einrichtung infiziert.).
  • Der letzte Punkt betrifft die Einschulung (Unterweisung) von Zivildienstleistenden nach § 38 (1) ZDG, wobei besonderes Augenmerk auf den Ausdruck „nachweislich ausreichend“ gelegt wurde.

Vielleicht noch eine Information am Rande, die in das derzeitige mediale Stimmungsbild der fehlenden Pflegekräfte passt: Fast alle Verantwortlichen für den Bereich Zivildienst haben berichtet, dass sich zumindest ein Zivildienstleistender im späteren Verlauf für den Pflegeberuf in ihrer Einrichtung entschieden hat. Das ist natürlich in puncto Pflegefachkräftemangel ein unglaublicher (und noch ausreizbarer) Vorteil, um junge Menschen bereits als Zivildienstleistende für den Pflegeberuf zu gewinnen.

Den Aufsichtsbehörden konnte bereits berichtet werden, dass sich aufgrund des im Zuweisungsbescheid beschriebenen Leistungsspektrums (Hilfsdienste bei der Pflege und Betreuung alter Menschen) viele neue Ansätze ergeben. Beispielsweise ist der Zivildienst dem Grunde nach zumindest ein Vorpraktikum für eine spätere Pflegeausbildung bzw. wären weitere praxisbezogene Bildungsmöglichkeiten innerhalb der neunmonatigen Zivildienstzeit möglich.

Dieser Umsetzungsvorschlag übersteigt natürlich die in unserer Sphäre befindlichen Möglichkeiten. Jedoch ist der Weg zur politischen Entscheidungsebene der ZISA zur Bundesministerin Köstinger, bzw. des Amtes der Landesregierung zum Landeshauptmann, auch im Hinblick auf den aktuellen Vorsitz der Landeshauptleute-Konferenz, mehr als gegeben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert